Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der ADSp.(jeweils neueste Fassung).

Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden in speditionellem Gewahrsam auf 5 €/kg; bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg sowie darüber hinaus je Schadenfall bzw.- Ereignis auf 1 Mio bzw. 2 Mio € oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Verzollungsaufträge führen wir nicht im eignen Namen, sondern ausschließlich im Auftrag und in Vollmacht des Auftraggebers durch. Versicherung veranlassen wir jeweils nur gegen schriftlichen Auftrag. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in allen Fällen Berlin-Charlottenburg.

Wir weisen darauf hin, dass die übergebenen Sendungen Maßnahmen zum Schutze des Luftverkehrs unterzogen werden können (§20a,29c Luftverkehrsgesetz).